Sie müssen im Tagesgeschäft laufend Entscheidungen treffen, die ein Haftungsrisiko in sich bergen. Mit einer Versicherung schützen Sie Ihr Privatvermögen.

Was ist eine D&O-Versicherung?
Die Begrifflichkeit D&O Versicherung kommt aus den USA und steht für Directors & Officers Versicherung, zu Deutsch Vorstands- und Aufsichtsrats-Haftpflichtversicherung. Sie ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung und schützt das persönliche Vermögen von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und anderen Organen juristischer Personen, wie z.B. Vereine oder Genossenschaften.

Wer ist im Rahmen einer D&O-Versicherung versichert?
Der versicherte Personenkreis umfasst neben den Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten auch Prokuristen und leitende Angestellte. Zusammenfassend kann man sagen, dass alle Personen in einer leitenden Position im Unternehmen vom Versicherungsschutz umfasst sind (vgl. hierzu die Definition der versicherten Personen in den Versicherungsbedingungen). Das gilt natürlich auch entsprechend für die mitversicherten Tochtergesellschaften. Für das Unternehmen selbst besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz, obwohl dieses der Versicherungsnehmer ist und auch den Beitrag bezahlt.

Wer kann eine D&O Versicherung abschließen?
Eine GmbH, eine GmbH & Co. KG, eine AG, ein Verein, eine Genossenschaft, ein Verband, kurz gesagt: alle juristischen Personen.

Warum ist die D&O-Versicherung für den versicherten Personenkreis so wichtig?
Das ist ganz einfach. Anders als der „normale" Angestellte haften Unternehmensleiter und leitende Angestellte für sehr viele Fehler bei der täglichen Arbeit mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die heutige Arbeitswelt ist sehr komplex, da ist es besonders wichtig, gegen Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers, des Finanzamtes, des Sozialversicherungsträgers oder von Lieferanten geschützt zu sein.

Welche Unternehmen benötigen eine D&O-Versicherung und was sind die Ursachen der steigenden Notwendigkeit?
Jedes kleine, mittlere und große Unternehmen hat mit dem gestiegenen Leistungsdruck und der schärferen Auslegung von Gesetzen und Vorschriften zu kämpfen. Es kann sich heute kein Unternehmen mehr leisten bei einem Fehler der Unternehmensleitung „ein Auge zuzudrücken". Dies hat zu einem starken Anstieg der Anspruchsmentalität während der letzten Jahre geführt. Diese Entwicklung ist zusätzlich durch die sehr kritische Beobachtung der Manager durch die Medien und der Öffentlichkeit weiter verstärkt worden.

Warum ist es auch für ein Unternehmen von Vorteil, dass eine D&O-Versicherung besteht?
Das Bestehen einer D&O-Versicherung fördert die unternehmerische Entscheidungsfreude der Unternehmensleitung. Es ist wichtig, dass sich die Manager auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren können und sich nicht ständig Gedanken über mögliche Schadenersatzansprüche machen müssen. Für Investoren und Kreditgeber ist das Bestehen einer D&O Versicherung ein Qualitätsmerkmal.

Wer sind potenzielle Anspruchsteller?
Schadenersatzansprüche können unter anderem durch den Arbeitgeber (das eigene Unternehmen wendet sich gegen den Manager, man spricht hierbei von Innenanspruch), das Finanzamt, den Sozialversicherungsträgern, Banken, Lieferanten oder anderen Gläubigern des Unternehmens geltend gemacht werden.

Wie entsteht ein Schadenfall?
Die Schlagwörter hierbei heißen „Pflichtverletzung" und „Inanspruchnahme". Der Manager eines Unternehmens begeht im Rahmen seiner Tätigkeit eine Pflichtverletzung; hierfür reicht bereits leichte Fahrlässigkeit aus. Ein daraus entstehender Vermögensschaden wird durch eine Inanspruchnahme des Managers eingeleitet. Ein zusätzliches Risiko ergibt sich aus der gesamtschuldnerischen Haftung von Leitungsgremien. Das bedeutet, dass jedes Mitglied für die Pflichtverletzung eines Kollegen verantwortlich gemacht werden kann, auch wenn man selbst alles richtig gemacht hat.

Was bedeutet das Versicherungsfallprinzip Claims-Made-Prinzip?
Als versichert gelten alle Ansprüche, die während der Vertragslaufzeit geltend gemacht werden. Auf den Zeitpunkt der Pflichtverletzung kommt es nicht an, was bedeutet, dass auch vor Vertragsbeginn begangene Pflichtverletzungen versichert sind.

Besteht auch Versicherungsschutz, wenn ein Manager erst nach Vertragsende in Regress genommen wird?
In diesem Fall besteht nur Versicherungsschutz, wenn die maßgebliche Pflichtverletzung vor Vertragsende eingetreten ist. Aufgrund der unbegrenzten Nachmeldefrist der D&O kommt es auf den Zeitpunkt der Schadenmeldung nicht an. Dies ist eine sehr weitgehende Regelung und jede Versicherung hat hier ihre eigenen Zeiträume.

Beispiele für Pflichtverletzungen und Schadensituationen allgemein:
  • Haftung wegen Steuerschulden des Unternehmens
  • Haftung wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge
  • Haftung wegen der Vereinbarung von Festpreisen ohne ausreichende Vorbereitung der unternehmerischen Entscheidung
  • Haftung wegen des Verjährenlassens Haftung aufgrund von Forderungen wegen mangelhafter Organisation der Buchhaltung des Unternehmens
  • Haftung wegen der Nichtgeltendmachung von Steuervorteilen
  • Haftung wegen der Nichtbeantragung von Subventionen
  • Haftung wegen des Verkaufs von Waren auf Kredit ohne Bonitätsprüfung des Käufers im Vorfeld
  • Haftung wegen des Abschlusses von Verträgen, die außerhalb des Kompetenzrahmens liegen
  • Haftung wegen Insolvenzverschleppung
Welche 5 Deckungsinhalte sind bei einer D&O-Versicherung besonders wichtig?
  • Unbegrenzte Rückwärtsversicherung
  • Unbegrenzte Nachmeldefrist
  • Weitgehender Kreis der versicherten Personen sowie automatische Mitversicherung der Tochtergesellschaften (EWR)
  • Versicherungsschutz für operative Tätigkeiten
  • Keine Anrechnung von Abwehrkosten auf die Versicherungssumme, die auf Veranlassung des Versicherers entstehen

Entscheiden Sie für sich, welche Risiken bei Ihnen persönlich in der Geschäftsführung entstehen können und sprechen Sie Ihren Versicherungsmakler an.

Unser D&O - Experte: Roland Bauer | +49 8031 1879 - 12 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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