Die EU-Datenschutz-Grundverordnung gilt ab 25. Mai 2018 für alle Unternehmen in der EU. Die Vereinheitlichung nationaler Gesetze zum Umgang mit personenbezogenen Daten ist das Hauptanliegen der neuen Verordnung.

Was ändert sich mit dem neuen Recht für Unternehmen?

1. Höhere Bußgelder
Die Datenschutzgrundverordnung sieht deutlich drastischere Sanktionen vor. Sie sollen einen abschreckenden Charakter haben, damit Unternehmen den Datenschutz in jedem Fall ernst nehmen. Halten sich Unternehmen oder ein Betrieb nicht an die neuen Vorgaben, drohen empfindliche Geldbußen, beispielsweise bei Verstößen gegen Organisationsregeln bis zu zwei Prozent des Umsatzes oder zehn Millionen Euro - je nachdem, welche Summe höher ist. Bei Verstößen gegen Zulässigkeit und Rechte der Betroffenen sollen zukünftig Bußgelder bis 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden können.

2. Nachweispflicht und Unterrichtung
Die Unternehmen müssen wirksame Datenschutzrichtlinien einführen und ihre Mitarbeiter schulen. Neu ist, dass die Einhaltung nachgewiesen werden muss. Ein effektives Datenschutz-Managementsystem inklusive Risikoanalysen wird notwendig. Des Weiteren müssen Unternehmen betroffene Personen über deren Datenverarbeitung künftig umfassender und früher informieren. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder.

3. Einwilligung des Kunden und Recht auf Löschung
Unternehmen, die persönliche Daten ihrer Kunden verarbeiten wollen – in welcher Form auch immer – müssen sich eine ausdrückliche Zustimmung dieser einholen. Kunden wiederum müssen zu jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten können oder ihre Einwilligung revidieren.
Das Recht auf „Vergessenwerden“ ist ein wesentlicher Bestandteil der EU Datenschutz-Grundverordnung. Persönliche Daten müssen auf Wunsch der Betroffenen gelöscht werden können.


Im Leitfaden des Digitalverbands „Bitkom“ finden Sie weitere Informationen und Hilfestellungen zu Fragen der Umsetzung und des Aufwands.
https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/FAQ-zur-Datenschutzgrundverordnung.html

bauerundpartner
UnternehmerBeratung

An der Burgermühle 10
83022 Rosenheim

E-Mail: info@bauerundpartner.net

Tel.: +49 8031 1879 - 0
Fax: +49 8031 1879 - 25

 

 

Folgen Sie uns auf   Xing